CE-Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller die Übereinstimmung des Produktes mit den massgebenden EU-Richtlinien und ihren harmonisierten technischen Spezifikationen.
Das Produkt trägt dadurch eine europaweit einheitliche Kennzeichnung und ist für den freien Warenverkehr in allen EU-Mitgliedstaaten freigegeben.
An die Produkte dürfen keine zusätzlichen nationalen Anforderungen gestellt werden. Das Anforderungsniveau bleibt jedoch in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.



