Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen und Leistungen (INTERIEUR und SWISSDOUCHE) der Glas Trösch Gruppe Schweiz
Geltungsbereich
Diese Bedingungen liegen unseren Offerten bei und sind auf unserer Internetseite jederzeit einsehbar. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil unseres Vertrages mit dem Besteller. Die Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (inklusive Beratungsleistungen). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung.
Lieferung
Bestellungen
Bestellungen werden schriftlich bestätigt. Kosten im Zusammenhang mit Bestellungsänderungen werden mit mindestens CHF 50.00 verrechnet.
Transportkosten ab Lieferungsort
Lieferung per Camion | franko Hauptlager des Kunden |
Lieferung und Montage | franko Baustelle/Talstation |
LSVA | auf sämtliche Bestellungen wird eine |
Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko des Glasbruches, gehen beim
Abholen durch den Kunden beim Auflad, bei Lieferung durch uns nach erfolgtem
Ablad und bei Lieferung und Glasmontage durch uns mit dem Abschluss der
Montagearbeiten auf den Besteller über. (Empfehlung: Abschluss einer Glasbruchversicherung durch den Besteller mit Gültigkeit ab Übergang von Nutzen und Gefahr.)
Verpackung
Offen auf Glastransport-Einrichtungen, die in unserm Eigentum verbleiben. Auf Wunsch in Kisten gegen Verrechnung.
Ablad
Die notwendigen Hilfskräfte und -geräte wie Kran, Baulift, Podeste usw. sind nach unseren Angaben auf Kosten des Kunden bereitzustellen. Die Glastransport-Einrichtungen sind sofort zu entladen und zum Abholen bereitzustellen. Beschädigte oder nicht zurückgegebene Glastransport-Einrichtungen werden verrechnet. Für allfällige Altglasentsorgung wird eine Gebühr erhoben.
Lieferfrist
Terminangaben in unseren Auftragsbestätigungen sind unverbindliche Richttermine. Wird ein Richttermin erheblich überschritten, so ist der Besteller nach Ansetzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Lieferverzögerung sind wegbedungen.
Preise
Preise in CHF exkl. MWST. Preis- und Modelländerungen bleiben vorbehalten.
Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeitern werden zum Regiekostenansatz verrechnet.
Zahlung
Zahlungsfrist
Innert 10 Tagen 2 % Skonto, innert 30 Tagen netto.
Anzahlungen
Wir sind berechtigt, folgende Anzahlung zu verlangen:
Bei Lieferung | 1/3 bei Auftragserteilung |
2/3 bei Lieferung | |
Bei Lieferung und Montage | 1/3 bei Auftragserteilung |
1/3 bei Lieferung | |
1/3 nach Abschluss der Montage |
DieZahlungsfristen gelten für jede Anzahlung einzeln.
Gewährleistung für Mängel
Umfang der Gewährungspflicht
Wir sichern zu, dass die gelieferte Ware bei bestimmungsgerechter Verwendung und Pflege und bei Einhaltung der vom Schweizerischen Institut für Glas am Bau (SIGaB, Zürich) herausgegebenen "Glas-Normen" zweckerfüllend ist. Werden an die Ware aussergewöhnliche bzw. erhöhte Ansprüche gestellt, ist dies in der Bestellung ausdrücklich anzugeben.
Garantiefrist
Für die oben zugesichtern Eigenschaften bieten wir während zweier Jahre ab Bauabnahme bzw. Abschluss der Lieferung/Montagearbeiten Gewähr.
Mängelrügen
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware resp. die Montagearbeiten, sofort nach Ablieferung resp. nach Abschluss der Montage, zu prüfen resp. abzunehmen. Rügen sind innert 10 Tagen nach Lieferung resp. Abnahme schriftlich anzubringen.
Haftungsumfang
Im Falle begründeter rechtzeitig erhobener Rüge liefern wir kostenlos Ersatz für die mangelhafte Ware. Weitergehende Ansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Verschiedenes
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum am Vertragsgegenstand geht erst mit der vollständigen Bezahlung an den Käufer über.
Geltende Normen
- 02,05 / SIGaB, Zürich
- SIA 118
Anwendbares Recht
Auf alle Verträge findet schweizerisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom 11.4.1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Ausschliesslichen Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu belangen.
Bützberg, November 2011

