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Glas Trösch Holding AG
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Lieferungen und Leistungen (EXTERIEUR) der Glas Trösch Gruppe Schweiz
 

Geltungsbereich
Diese Bedingungen liegen unseren Offerten bei und sind auf unserer Internetseite jederzeit einsehbar. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil unseres Vertrages mit dem Besteller. Die Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (inklusive Beratungsleistungen). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung.

 
Lieferung

 

Bestellungen
Bestellungen werden schriftlich bestätigt, ausgenommen solche für einzelne Scheiben. Kosten im Zusammenhang mit Bestellungsänderungen werden mit mindestens CHF 10.- verrechnet.

 

Transportkosten ab Lieferungsort

Lieferung per Camion  

franko Hauptlager des Kunden

Lieferung und Montage

franko Baustelle

Lieferung per Bahn

franko nächstgelegene Talstation

LSVA

auf sämtliche Bestellungen wird eine LSV-Abgabe per m² erhoben

Auftragswert unter CHF 50.00

ab Werk, unfranko

                                             

Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko des Glasbruches, gehen beim Abholen durch den Kunden ab Rampe Lager / Werk beim Auflad, bei Lieferung durch uns nach erfolgtem Ablad und bei Lieferung inklusive Glasmontage durch uns mit dem Abschluss der Montagearbeiten auf den Besteller über. (Empfehlung: Abschluss einer Glasbruchversicherung durch den Besteller mit Gültigkeit ab Übergang von Nutzen und Gefahr).

 

Verpackung
Offen auf Glastransport-Einrichtungen, die in unserem Eigentum verbleiben. Rückgabefrist ein Monat nach Lieferung. Auf Wunsch Lieferung in Kisten gegen Verrechnung.

 

Ablad
Die notwendigen Hilfskräfte und –geräte, Kran, Baulift, Podeste usw. sind nach unseren Angaben auf Kosten und Gefahr des Kunden bereitzustellen. Die Glastransport-Einrichtungen sind sofort zu entladen und zum Abholen bereitzustellen. Beschädigte oder nicht zurückgesandte Einheiten werden verrechnet. Für allfällige Altglasentsorgung wird eine Gebühr erhoben.

 

Lieferfrist
Terminangaben in unseren Auftragsbestätigungen gelten als unverbindliche Richttermine. Wird ein Liefertermin erheblich überschritten, so ist der Besteller nach Ansetzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind wegbedungen.

Zahlung

 

Zahlungsfrist
Unsere Rechnungen sind innert 10 Tagen mit 2% Skonto bzw. innert 30 Tagen netto fällig und zahlbar. Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist werden die ausstehenden Beträge mit dem gesetzlichen Verzugszins von 5% belastet.

Warenbeanstandungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit unserer Rechnungen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. 

 
Zuschläge
Verpackung in Kisten: nach Aufwand.
Lieferung mit Ablad auf Baustelle: nach Aufwand.

 

Anzahlungen 

Übersteigt der Auftragswert CHF 20'000.-, so sind wir berechtigt, folgende Anzahlungen zu verlangen:

Bei Lieferung    

1/3 bei Auftragserteilung

2/3 bei Lieferung

Bei Lieferung und Montage

1/3 bei Auftragserteilung

1/3 bei Lieferung

1/3 nach Abschluss der Montage

DieZahlungsfristen gelten für jede Anzahlung einzeln.

Gewährleistung für Mängel

 

Umfang der Gewährleistung
Wir leisten Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware keine Mängel im Sinne der „Glasnormen“, herausgegeben vom Schweizerischen Institut für Glas am Bau (SIGAB), aufweist. Diese Gewährungspflicht gilt, sofern die geltenden Normen, insbesondere die „Glasnormen“, herausgegeben vom Schweizerischen Institut für Glas am Bau (SIGAB), Zürich, vom Besteller eingehalten worden sind. Abweichungen in Massen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen im Rahmen von branchenüblichen Toleranzen und branchenübliche Masstoleranzen beim Zuschnitt begründen keine Gewährleistungsansprüche des Bestellers. Für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage, Inbetriebsetzung, Veränderungen oder Reparaturen, fehlerhafte Behandlung oder ordentliche Abnutzung zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Gewähr.

 

Garantiefrist
Für die oben zugesicherten Eigenschaften bieten wir während fünf Jahren ab Rechnungsdatum Gewähr.

 

Mängelrügen
Der Besteller ist verpflichtet die Ware, sofort nach Ablieferung, zu prüfen und abzunehmen. Rügen sind innert 10 Tagen, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau, detailliert schriftlich anzubringen.

 

Haftungsumfang
Im Falle begründeter und rechtzeitig erhobener Rüge liefern wir kostenlos Ersatz für die mangelhaften Elemente der Verglasung. An Kosten für allfällige Auswechslungs- und/oder Ausbesserungsarbeiten beteiligen wir uns mit bis zu CHF 50.-/m² Glasfläche.

Weitergehende Ansprüche (wie Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt) sind, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Auf keinen Fall hat der Besteller Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, wie namentlich entgangener Gewinn, Produktionsmängel oder Nutzungsverluste. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für Absicht und grobe Fahrlässigkeit unsererseits, wohl aber für solche von unseren Hilfspersonen.

Verschiedenes

 

Anormale Beanspruchung
Unter anormale Beanspruchung fallen Verglasungen, die hohen thermischen, statischen oder dynamischen Belastungen ausgesetzt sind. Anormale Beanspruchungen sind bei der Offertanfrage detailliert aufzuführen, da diese besondere Massnahmen zur Erhaltung der Lebensdauer verlangen. Versäumt der Besteller diese Angaben, übernehmen wir ausdrücklich keine Gewährleistung für daraus resultierende Mängel.

 

Eigentumsvorbehalt
Wir sind berechtigt, beim zuständigen Betreibungsamt den Eigentumsvorbehalt anmelden zu lassen. Der Besteller gibt mit der Auftragserteilung sein ausdrückliches Einverständnis und verpflichtet sich alle Massnahmen zu treffen und Rechtshandlungen vorzunehmen, welche zur Begründung oder Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes notwendig sind. Zur Sicherung aller Forderungen, welche wir gegen den Besteller haben, tritt dieser uns alle Ansprüche gegen Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der von uns gelieferten Ware zustehen, bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in voller Höhe ab.

 

Anwendbares Recht
Auf alle Verträge findet schweizerisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom 11.4.1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Geltende Normen und Richtlinien

Folgende Normen und Richtlinien, deren Einhaltung vorausgesetzt wird, bilden integrierender Bestandteil der vorliegenden Bedingungen und unserer Lieferverträge:

  • Normen SN EN
  • Glasnormen und Richtlinien SIGAB
  • Toleranzenhandbuch (Glas Trösch 2011)

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Ausschliesslichen Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu belangen.

 

Bützberg, August 2012

DOWNLOAD

Allgemeine Geschäftsbedingungen EXTERIEURToleranzenhandbuch

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GLAS TRÖSCH AG
Industriestrasse 29
CH-4922 Bützberg
Tel.: +41 (0)62 958 52 52
Fax: +41 (0)62 958 52 55

info@glastroesch.ch
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